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Maulkorb und Leinenzwang
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rapha84x Offline
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Beiträge: 1
Registriert seit: Jul 2010
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Beitrag: #1
Maulkorb und Leinenzwang
Hallo an alle.Um mich vorzustellen ich bin der Raphael aus Gelsenkirchen und und neu hier im Forum.Ich bin seit kurzer Zeit auch stolzer American Bulldog besitzer und habe da eine Frage bezüglich des Maul und Leinenzwangs.Ich habe JJ mit 5 Jahren bekommen.Nun habe ich den Sachkundenachweis erfolgreich bestanden und muss nun beim Ordnungsamt die Haftpflicht und den Sachkundenachweis vorlegen.Beim ausfüllen des Anmeldeformulars kann ich zusätzlich eine befreiung für Maul und Leinenzwang stellen.Die Hündin hat einen Wesenstest den die Vorbesitzerin abgelegt hat.Nun meine Frage.Ist dieser Wesenstest auch für mich gültig oder muss der Test bei Hauterwechsel neu gemacht werden?Und darf ich den Hund auch im Wald laufen lassen auch wenn sie keine Leinenbefreiung hat.Oder ist dieser Test nur für innerorts gedacht.Danke und Gruss
11.07.2010 11:55
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BigBuddy Offline
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Beiträge: 113
Registriert seit: Jan 2010
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Beitrag: #2
RE: Maulkorb und Leinenzwang
So viel ich weiss muss der Wesenstest bei Halterwechsel nicht nochmal gemacht werden. Die Stadt kann dies aber nochmal von dir verlangen. Du musst auch drauf achten das es verschiedene Wesenstests gibt, es gibt einen der gilt für ein ganzes Hundeleben und auch welche die nur für einen bestimmten Zeitraum gelten und muss danach dann wieder neu gemacht werden, z.B. alle 2 Jahre.

Wenn der Hund keine Leinenbefreiung hat ist er ausserhalb deines ausbruchsicheren Grundstücks immer mit Leine zu führen, ausser es steht in deinen Auflagen eine Ausnahmeregelung dabei. Wenn du Auflagen für deinen Hund bekommst gelten diese immer und überall auch ausserhalb deiner Stadt.

Um keine Probleme zu bekommen besprich offen Fragen am besten mit dem Beamten der in der Gemeinde dafür zuständig ist. Schon allein deshalb weil doch manche Sachbearbeiter in solchen Sachen seltsame Anschauungen haben, dies muss geklärt werden.

LG Heike

[align=center][b][color=#4B0082][font=Tahoma]Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten[/font][/color][/b][/align]
12.07.2010 10:10
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AmicoPectus Offline
Member
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Beiträge: 177
Registriert seit: Nov 2009
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Beitrag: #3
RE: Maulkorb und Leinenzwang
ich schließe mich BigBuddy an...es gibt sowohl Tests, welche lebenzeiten lang gelten, als auch tests die nur bestimmte zeiträume gültig sind...

Zwecks leinen und maulkorbzwang - da musst du dich wirklich in deiner gemeinde erkundigen, da diese verordnungen von landkreis zu landkreis unterschiedlich sind...bei uns hier beispielsweise muss der hund ausdrücklich nur in bewohnten gebieten an der leine sein und nur in ämter und öffentlichen verkehrsmitteln einen maulkorb tragen... in unserer nachbarstadt ist das schon wieder anders :s

es gibt halt leider keine einheitlichen regelungen

Niemand schafft größeres Unrecht als der der es in Form des Rechts begeht
Achtung - andere Meinungen schockieren unter Umständen

Amico Pectus
Hosti Frontem
Neminem Time
14.07.2010 13:59
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Grunzkäfer Offline
Junior Member
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Beiträge: 23
Registriert seit: Apr 2010
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Beitrag: #4
RE: Maulkorb und Leinenzwang
Hallo Raphael,
ich komme aus Essen, wir sind quasi Nachbarn, also du MUSST einen neuen Wesenstest mit deinem neuen Hund machen und jeder der mit ihm raus geht muss da mit und auch einen Teil der Übungen bei dem Test machen.
Sie darf so lange du den Test nicht hats nicht ohne Leine laufen und ich meine auch nicht ohne Maulkorb bzw Halti, da erkundige dich mal bei der Stadt.
Hunde dürfen eigentlich eh nicht ohne weiteres ohne Leine laufen, sei denn die Flächen sind dazu ausgewiesen, so ist es in Essen.
Du mußt vorweisen, dass du deine Dicke Ein- und Ausbruchssicher hälst, der Garten wenn du einen hast muss in einer bestimmten Höhe (in Essen 1,60m) eingezäunt sein und er darf nicht zu unterbuddeln sein.
Bei mir kamen Leuten vom Amt und haben das geprüft, das machen sie in Essen mit allen Haltern von Anlagehunden.

Natürlich kann man ohne Hund leben - es lohnt sich nur nicht.
Heinz Rühmann, deutscher Schauspieler, 1902-1994
16.07.2010 19:29
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